Anfrage
Anfrage zur Situation bezüglich Frauenhäuser im Landkreis Osnabrück
Sehr geehrte Frau Landrätin,
Deutschland hat am 12.10.2017 die Istanbulkonvention ratifiziert. Demnach ist zum Schutz von Frauen gegen Gewalt ein Familienzimmer auf 10.000 Einwohner vorzuhalten. Für den Landkreis Osnabrück würden das ca. 35 Familienzimmer sein. In den vergangenen zehn Jahren wurden im Schnitt pro Jahr 300 Frauen von den Frauenhäusern in der Region abgewiesen. In den Berichten zur Coronakrise aus anderen Ländern wird erwähnt, dass durch Quarantäne und Ausgangsbeschränkungen die Gefahr steigt, dass Frauen und Kinder vermehrt Opfer von Gewalt werden. Der Bedarf an Plätzen wird also voraussichtlich weiter steigen. Daher unsere Fragen:
- Wie kann man sicherstellen, dass Frauen, die nicht in Frauenhäusern untergebracht werden können, kurzfristig effektiv geschützt werden?
- Frauen und ihre Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, benötigen psychologische und/ oder therapeutische Unterstützung. Kann diese zur Verfügung gestellt werden?
- In welchen Zeiträumen können diese angeboten werden?
- Findet diese therapeutische Hilfe im Frauenhaus statt?
- Wie lang sind eventuelle Wartezeiten für diese Therapien?
- Werden Frauen, die Opfer von Gewalt wurden, unabhängig von ihren rechtlichen Unterstützungsansprüchen in Frauenhäusern untergebracht?
- Im Südkreis des Landkreises Osnabrück hat sich eine Initiative auf den Weg gemacht, ein Frauenhaus zu gründen. Wie will der Landkreis diese Initiative unterstützen?
- Hat es bereits Gespräche mit dieser Initiative gegeben?
- Welche Kosten würden auf den Landkreis zukommen für ein zweites Frauenhaus im Südkreis?
Ich bedanke mich für die Bearbeitung und erbitte die Beantwortung den Möglichkeiten im Rahmen des Corona-Krisenmanagements anzupassen!
Felizitas Exner