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Aktuelles

16.09.2015

Nachhaltig Stiften – ein Projekt auf Ewigkeit angelegt

Mutterkühe
Intensives Düngen indes ist verboten im Wald und auf den Wiesenflächen, die extensiv bewirtschaftet werden. Bei den Gräsern wird der Stiftung von der Unteren Naturschutzbehörde genau vorgeschrieben, welche Pflanzenmischung eingesät werden muss – standortgerecht soll sie sein. Intensive Pflege ist hier gefragt: Das stark giftige Jakobskreuzkraut muss immer wieder per Hand entfernt werden. rausgeholt werden, damit die weißen Charolais-Rinder und vor allem die Kälber im Frühjahr nicht gefährdet werden.


Moor
Das unter Naturschutz stehende Grasmoor ist Teil der Stiftungsflächen, steht allerdings unter der Hoheit des Landes. Sonnentau und Sumpfbärlapp entdecken die Grünen Kreistagsmitglieder an den Mooraugen (kleine Wasserflächen), am Rande wächst die Glockenheide.


Teich
Die Ufer der Teiche und auch das Moor müssen regelmäßig „entkusselt“, also von jungen Gehölzen wie Birkentrieben befreit werden, damit sie nicht verlanden.


Heide
Hier fühlt sich Ursula Thöle-Ehlhardt besonders wohl, denn Kindheitserinnerungen werden wach.


Heide
Wo vor einigen Jahren noch ein artenarmer Kiefernwald wuchs, beginnt nun ein neues Heidegebiet zu entstehen. Damit das gelingt, müssen Aufkeimende Pflanzen in Handarbeit entfernt werden.


Fledermausbunker
Ein weiteres Highlight der Grünen Exkursion ist der alte Fliegerbunker im Wald. Er wurde inzwischen von Naturschützern hergerichtet und bietet mit seinen konstanten 8 Grad ideale Bedingungen für Fledermäuse. Im umliegenden Wald werden Fichten behutsam durch standortgerechte Gehölze ersetzt. Dabei ist weniger mehr, wie Frau Hasemann sachkundig erklärt. An Pflege ist nur erlaubt, was direkt zum Erhalt der aufwachsenden Bäume notwendig ist, ansonsten lässt man der Natur freien Lauf.

 

Karte
Vor 15 Jahren wurde die Stiftung gegründet und dadurch auch der Anfang des 19. Jahrhunderts erbaute Hof erhalten. Damals war dies deutschlandweit ein Novum, eine Stiftung auf Basis eines ökologischen Flächenpools umzusetzen Grundgedanke ist, dass  Kommunen für Ersatz sorgen müssen, wenn sie etwa bei der Ausweisung von Wohn- oder Gewerbegebieten Natur zerstören. Die Höhe des Wertausgleichs wird durch das Osnabrücker Kompensationsmodell berechnet.
Die Erlöse aus der Vermarktung bilden das Kapital der gemeinnützigen Stiftung bürgerlichen Rechts. Auf ihrem an die 90 Hektar großen Stiftungsareal Teiche, Wiesen, Wäldchen und sogar Heideflächen angelegt. Die Lage des Hasemann’schen Hofs biete am Fuße des Wiehengebirges eine große landschaftliche Vielfalt: Dünen, leichte und schwere Ackerböden sowie Wald – und Moor. Wissenschaftlich unterstützt wird die Stiftung von der Hochschule Osnabrück und der Universität Münster.

Kategorien:News
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