Anfrage zu Antibiotika-Maßnahmenplänen

Sehr geehrte Frau Landrätin!

Berufs- und gewerbsmäßige Halter von Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten, die zur Fleischgewinnung (Mast) bestimmt sind, sind nach §58b AMG verpflichtet, halbjährlich den Verbrauch von Antibiotika zu melden. Nach §2 TAMMitDurchfV sind kleinere Betriebe (< 20 Rinder/ Kälber, < 250 Schweine/ Ferkel, <1000 Puten, < 10.000 Hühner) von der Mitteilungspflicht ausgenommen. Anhand der Meldungen der mitteilungspflichtigen Einrichtungen wird halbjährlich ein bundesweiter Therapie-Index ermittelt und Betriebe im oberen Verbrauchsquartil müssen Maßnahmenpläne zur Antibiotika-Minimierung erstellen, die dem Landkreis zur Prüfung vorgelegt werden. Laut Landkreis werden aktuell ca. 1300 solcher Maßnahmenpläne pro Jahr bearbeitet.

Wir bitten um Beantwortung nachfolgender Fragen:
• Wie viele Betriebe im Landkreis Osnabrück fallen unter die Mitteilungspflicht?
• Wie viele Betriebe im Landkreis Osnabrück überschreiten durchschnittlich die Kennzahl 2 (= halbjährliche betriebliche Therapiehäufigkeit liegt im oberen Quartil)?
• Wie ist der prozentuale Anteil der Überschreitung in Relation zu allen Betrieben im Landkreis Osnabrück?
• Liegt der prozentuale Anteil der Überschreitungen über- / oder unterhalb des Landes -/ Bundesdurchschnitts?
• Wie viele Maßnahmenpläne werden durchschnittlich zu welcher Tierart vorgelegt?
• Wie viele Maßnahmenpläne entsprechen den Mustermaßnahmenplänen des LAVES?
• Wie viele verkürzte Maßnahmenpläne (Behandlung eines oder weniger Einzeltiere für die Überschreitung ursächlich) werden vorgelegt?

Wir bitten um Beantwortung bis zur nächsten Sitzung des zuständigen Ausschusses und bedanken uns für die Bearbeitung!

Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen,
M. Guth