Der Landkreis Osnabrück als Träger der Schülerbeförderung hat nach §114 NSchG Abs. 2 Satz 3 eine Beförderungs- und Erstattungspflicht für Schülerinnen und Schüler, die wegen einer dauernden oder vorübergehenden Behinderung […]
Anfragen
Durch unsere Fraktion oder Gruppe an die Verwaltung gestellte Anfragen.
