Gemeinsamer Einsatz für den Erhalt der Gesundheitsversorgung im Landkreis Osnabrück

Sehr geehrte Frau Landrätin,

Der Kreistag möge beschließen:

  1. Eine flächendeckende Krankenhausversorgung ist für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Osnabrück – insbesondere auch in den ländlichen Räumen – von großer Bedeutung für die Daseinsvorsorge. Die Sicherstellung von gut erreichbaren Angeboten sowohl im Notfall – als auch in der stationären Versorgung sieht die Kreispolitik als wichtig und dringlich an.
  2. Die Landrätin wird beauftragt weiterhin die Interessen der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Osnabrück gegenüber Bund, Land, Leistungserbringern und Kostenträgern zu vertreten und für die durch die aktuell geplanten Umstrukturierungen und Standortschließungen etwaigen Versorgungslücken im ländlichen Raum zeitnah Gegenmaßnahmen und Unterstützung einzufordern. Der Landkreis Osnabrück kann hier nicht isoliert betrachtet werden. Eine enge Abstimmung mit der Stadt Osnabrück ist sinnvoll. Die Landrätin wird diesbezüglich aufgefordert, weitere Gespräche mit der Stadt Osnabrück zu führen.
  3. Mit dem Ziel den Standort Ostercappeln als Gesundheitsstandort zu erhalten soll im Hinblick auf die anstehende Krankenhausstrukturreform dieser strategisch so aufgestellt werden, dass eine Weiternutzung als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung, die die ambulante und stationäre Versorgung verzahnt, ermöglicht wird. Potentiell mögliche Trägerstrukturen sollen aufgezeigt werden, die sowohl kurzfristig den Standort als Gesundheitsstandort sichern als auch langfristig ein tragfähiges Angebot mit stationärer Versorgung sicherstellen können. Eine Nachnutzung am Standort Ostercappeln soll so erfolgen, dass nach Verabschiedung neuer gesetzlicher Grundlagen keine daraus resultierende Option ausgeschlossen ist. Fördermöglichkeiten sollen dahingehend geprüft werden. Die Standortkommunen sind ebenso wie Land und Bund kontinuierlich in die Überlegungen einzubeziehen. Die Prüfung soll fortlaufend erfolgen, an die Entwicklungen des aktuell laufenden Gesetzgebungsverfahrens
    angepasst und regelmäßig an die Kreispolitik zurückgemeldet werden. Die am 15.08.2024 durch Optimedis vorgestellten Lösungsansätze sollen durch die Verwaltung einer Machbarkeitsbewertung unterzogen und einschließlich erster Verhandlungsergebnisse mit Land, Trägern und Kostenträgern dem Kreistag am 30.09.2024 vorgelegt werden.
  4. Die aktuellen und zukünftigen Auswirkungen der Krankenhausstrukturreform des Bundes auf den Landkreis Osnabrück sollen in Bezug auf die verbliebenen Krankenhausstandorte fortlaufend analysiert, bewertet und an die Politik zurückgemeldet werden.

Begründung:

Bund und Land tragen die Verantwortung für die Krankenhausversorgung in Deutschland und somit auch im Landkreis Osnabrück. Es ist Aufgabe der Länder, für flächendeckende und zeitnah erreichbare stationäre Versorgungsangebote zu sorgen, dieses im Krankenhausplan zu berücksichtigen und entsprechende Investitionen in die Infrastruktur zu tätigen. Die Sicherstellung der Betriebskosten obliegt dem Bund, der für eine auskömmliche Finanzierung zu sorgen hat.

Außerdem wird in §1 des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes folgendes geregelt: „(1) Die Landkreise und kreisfreien Städte haben die Krankenhausversorgung der Bevölkerung im Rahmen der Daseinsvorsorge als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises nach Maßgabe des § 2 und des Krankenhausplans sicherzustellen. (2) Sie haben eigene Krankenhäuser zu errichten und zu unterhalten, soweit die Krankenhausversorgung nicht durch andere Träger gewährleistet wird. (3) Bei der Sicherstellung der Krankenhausversorgung durch die
Landkreise und kreisfreien Städte sollen eine gebietsübergreifende Zusammenarbeit angestrebt und die Krankenhausversorgung aufeinander abgestimmt werden.“

Durch die geplante Krankenhausstrukturreform wird es für die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum zwingende Veränderungen geben. Der ländliche Raum soll zwar langfristig gestärkt werden, die Reform kommt aber zu spät, um das bestehende Angebot im Landkreis zum jetzigen Zeitpunkt zu sichern und einen strukturierten Übergang zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Koop und Johannes Eichholz
Jutta Olbricht und Detert Brummer-Bange
Mareen Guth, Petra Funke und Rainer Kavermann
Matthias Seestern-Pauly, MdB