Redebeitrag zur Finanzierung von Tagesbildungsstätten

Sehr geehrte Frau Landrätin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, liebe Kolleginnen und Kollegen – und Abgeordnete der AfD

Die Diskussion um die Tagesbildungsstätten im Landkreis Osnabrück zeigt eindrücklich, wie schwerfällig Landespolitik sein kann – besonders wenn um Zuständigkeiten geht und Finanzierungsfragen geklärt werden müssen. Sie kann aber auch zeigen, wie Politik wirken kann – nämlich dann, wenn wir uns gemeinsam auf den Weg machen und eine Lösung erzielen wollen.

Laut Wikipedia sind Tagesbildungsstätten teilstationäre Einrichtungen im Sinne des § 13 SGB XII zur schulischen Förderung, Bildung und Betreuung (zur Erfüllung der Schulpflicht) von Kindern und Jugendlichen mit nicht nur vorübergehender wesentlicher geistiger Behinderung. Die Wikipedia führt weiter aus, dass die Kinder und Jugendlichen nicht aus Mitteln des Niedersächsischen Kultusministeriums, sondern durch umfassende Eingliederungsmaßnahmen aus dem Etat des Sozialministeriums im Rahmen der „Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“ (§ 5 SGB IX) auf der Grundlage von § 54 SGB XII und § 55 SGB IX finanziert werden.

Doch stimmt das?

Ein BAG-Urteil von 2017 machte deutlich, dass es sich bei den Einrichtungen um „Mischeinrichtungen“ handelt, die sowohl der schulischen Bildung als auch der Eingliederungshilfe zuzuordnen sind. Seit 2021 ist geklärt, dass 58% auf die Eingliederungshilfe entfallen, 42 % auf den schulischen Bereich. Seit Sommer 2022 ist auch in Niedersachsen geklärt, dass eine vollständige Finanzierung über die Eingliederungshilfe rechtswidrig ist – zumindest für alle Kinder, die neu eingeschult werden, da für die anderen ein Bestandschutz gilt.

Der Koalitionsvertrag der niedersächsischen Regierung sieht vor, dass – analog zu allen anderen Bundesländern – eine Umwandlung der Tagesbildungsstätten in Förderschulen erfolgen soll. Dieser Prozess wurde inzwischen eingeleitet, wird aber vermutlich einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir begrüßen auch den Entschließungsantrag den CDU, SPD und Grüne gemeinsam in Hannover eingebracht haben.

Doch unabhängig davon stehen wir im Landkreis Osnabrück jetzt im Sommer 2024 vor dem Problem, wie der schulische Anteil – also 42% der Kosten – in der Übergangszeit finanziert werden kann. Rechtwidrig über den Eingliederungsetat oder aus dem Kernhaushalt des Landkreises? Für das erste Schuljahr wurden die Mittel über eine Schenkung gesichert, für den Rest des Jahres stellen wir jetzt zusätzliche Mittel in den Kreishaushalt ein. Doch das kann und darf keine dauerhafte Lösung sein!

Sollte das Land die Mittel nicht in den Haushalt 2025 einstellen, würde das vermutlich bedeuten, dass im Schuljahr 2025 keine neuen Schüler in Tagesbildungsstätten aufgenommen werden können. Sollte auch der Prozess der Überleitung in Förderschulen bis dahin nicht abgeschlossen sein, was aufgrund der Rahmenbedingungen und zu schaffenden Strukturen nicht allzu realistisch erscheint, bliebe damit mindestens ein Jahrgang auf der Strecke – und das kann wirklich niemand wollen….