Anfrage: S-Pedelecs

Sehr geehrte Frau Landrätin!

Ein Baustein der Mobilitätswende – gerade bei Berufspendlern – stellt die Nutzung von S-Pedelecs dar, denen das Befahren von Radwegen aber grundsätzlich untersagt wird. Es werden regelmäßig hohe Sicherheitsbedenken bei einer gemeinsamen Straßennutzung mit dem motorisierten Individualverkehr geäußert.

Ein spezielles Zusatzzeichen für die Freigabe von Radwegen für S-Pedelecs existiert in der StVO derzeit nicht.

Das bedeutet jedoch nicht, dass ein solches Zusatzzeichen von vornherein ausgeschlossen wäre. Vielmehr besteht nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)12 bei Vorliegen der materiellen straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen im Einzelfall die grundsätzliche Möglichkeit, auch nicht in der StVO vorgesehene Zusatzzeichen anzubringen, wenn die zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle der Verwendung eines entsprechenden Zusatzzeichens zustimmt.1 So erteilte etwa das Ministerium für Verkehr in Baden-Württemberg auf der Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (Rn. 46 zu den §§ 39 bis 43 StVO) das Einvernehmen zur Verwendung des Zusatzzeichens „S-Pedelecs frei“ in Kombination mit den Verkehrszeichen 237, 240, 241, 244.1, 250, 255, 260 StVO.

Die Prüfung, ob die Benutzung eines Radweges oder einer Verbotsstrecke für Fahrzeuge oder Krafträder durch S-Pedelecs in Frage kommt, erfolgt dabei durch die vor Ort zuständige Verkehrsbehörde.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

  1. Gibt es seitens des Landes Niedersachsen ein Einvernehmen zur Verwendung des Zusatzzeichens „S-Pedelecs frei“?
  2. Gibt es seitens des Landkreises Bestrebungen, an geeigneten Strecken das Zusatzzeichen „S-Pedelec frei“ zu verwenden?
  3. Inwieweit findet die zunehmende Nutzung von S-Pedelecs bei der Erstellung des Radverkehrskonzeptes Berücksichtigung?
  4. Unter welchen Voraussetzungen wäre eine Radwegenutzung für S-Pedelecs denkbar (Tempolimit, Radwegbreite, nur auf Schnellradwegen etc.)?
  5. Sieht das Radwegekonzept Schnellradwege vor, die eine Mitnutzung durch S-Pedelecs ggf. ermöglichen könnten (z.B. Bramsche -Wallenhorst- Osnabrück oder Südkreis Georgsmarienhütte-Osnabrück)?

Wir bitten um Anfragenbeantwortung bis zur nächsten Fachausschusssitzung. Wir bedanken uns für die Bearbeitung!

Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Gez.
Rainer Kavermann, Gruppenvorsitzender
Matthias Seestern-Pauly, Gruppenvorsitzender