Krankenhausschließung in Ostercappeln: Die Rolle der Kreispolitik

In den letzten Wochen hat die geplante Schließung des Krankenhauses St. Raphael in Ostercappeln viele Fragen und Forderungen aufgeworfen, die sich auch an den Landkreis Osnabrück und die Kreispolitik richten. Zu Recht fordern SPD/UWG und zuvor auch die CDU eine außerordentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses, um diese Forderungen und auch mögliche Lösungen öffentlich zu diskutieren. Dieses war allerdings auch ohne eine solche Antragstellung seitens der Landkreisverwaltung bereits geplant. Die Forderung der SPD/UWG-Gruppe, dass jetzt schnell Entscheidungen getroffen werden müssen, ist nachvollziehbar. Allerdings werden auch Erwartungen an die Kreispolitik und die Verwaltung gestellt, die nur schwer zu erfüllen sind, denn das Thema ist komplex: sowohl was die Zuständigkeiten als auch die Informationsbeschaffung und Aufbereitung der vorhandenen Informationen betrifft. Die Auswirkungen der Krankenhausstrukturreform sind noch nicht vollumfänglich absehbar, da sich das Gesetzesvorhaben weiterhin in der bundes – und landespolitischen Debatte befindet und die für die Krankenhausplanung und -Finanzierung relevanten Leistungsgruppenzuweisungen frühestens ab dem 1.Quartal 2025 erfolgen werden.

Welche Verantwortung hat die Kreispolitik?

Immer wieder wird auf den Sicherstellungsauftrag des Landkreises verwiesen. Dieser greift aber erst dann, wenn eine bedarfsgerechte Krankenhausversorgung nicht durch andere Träger wie z.B. die Niels-Stensen-Kliniken gewährleistet wird. Hier muss die Kreispolitik zur Kenntnis nehmen, dass die Versorgung nach Einschätzung des Landes leider auch ohne das Krankenhaus in Ostercappeln bedarfsgerecht ist.

Selbstverständlich könnte sich der Landkreis auch außerhalb des Sicherstellungsauftrags betätigen. Dieses dürfte sich allerdings schwierig gestalten: Da das Krankenhaus Ostercappeln nur ein Baustein der Medizinstrategie der Niels-Stensen-Kliniken (NSK) ist, müsste der Landkreis den Gesamtkonzern für einen nicht absehbaren Zeitraum mit 20-30 Millionen Euro jährlich unterstützen. Abgesehen von hohen rechtlichen Hürden, die eine Beteiligung aktuell nahezu unmöglich machen, stünden dem Landkreis diese Mittel wohl nicht ohne eine Erhöhung der Kreisumlage zur Verfügung. Es dürfe interessant werden zu sehen, wie die Kreistagsabgeordneten hier entscheiden.

Auch eine Herauslösung des Krankenhauses Ostercappeln aus dem Niels-Stensen-Verbund und Weiterführung als kommunales Krankenhaus – wie von einigen gefordert – bietet keine Basis für eine (Wieder-)Aufnahme in den Bedarfsplan des Landes.

Macht der Landkreis bislang nichts? – Doch macht er….

Die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Kreistag Osnabrück, Mareen Guth von Bündnis 90/Die Grünen, stellt klar: „Wir diskutieren das Thema seit Wochen in den unterschiedlichsten Gremien – keinesfalls sehen wir tatenlos zu. Der Landkreis prüft gerade gemeinsam mit dem Träger, der Kommunalpolitik vor Ort, aber auch mit Land und Bund alle möglichen Optionen und Alternativen. Ein möglicher Ansatz könnte die Umwandlung des Krankenhauses in ein regionales Gesundheitszentrum sein. Dieses würde die Grundversorgung der Bevölkerung sicherstellen und somit einen wichtigen Beitrag zur medizinischen Infrastruktur der Region leisten. Dieses sieht offenbar auch der Bund so, der laut NOZ-Artikel vom 18.07. auf die sektorenübergreifenden Versorgungszentren im ländlichen Raum verweist. Allerdings fehlt uns dazu derzeit in Bezug auf Ostercappeln noch die notwendige Unterstützung des Landes und auch von den Niels-Stensen-Kliniken.“

Dazu der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90 / Die Grünen, Rainer Kavermann: „Die Situation erfordert eine parteiübergreifende und konstruktive Zusammenarbeit auf allen Ebenen: vor Ort in den Kommunen, in der kommunalen Familie des Landkreises und auch im Kreistag darf das für alle Bürger wichtige Thema der medizinischen Versorgung nicht parteipolitisch instrumentalisiert werden, sondern muss gemeinsam angegangen werden!“