Anfrage zum Kommunalen Pflegebericht

Sehr geehrte Frau Landrätin,

Inzwischen liegt die 4. aktualisierte Fassung des Örtlichen Pflegeberichts gem. §3 Niedersächsischem Pflegegesetz (NPflegeG) vor und wurde im Ausschuss für Soziales, Senioren und Gleichstellung am 13. Juni 2022 vorgestellt.

Bezugnehmend auf den Bericht bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

Zu Kapitel 3: Pflegebedürftigkeitsentwicklung

1. Laut Pflegebedürftigkeitsentwicklung (vgl. 3.1.4) ist bei den Pflegebedürftigen unter 60 Jahren ein Anstieg zu verzeichnen, der sich weder in der ambulanten Pflege (vgl. 4.2.2) noch in der stationären Pflege (vgl.4.4.3) widerspiegelt. Gibt es zu dieser Altersgruppe konkretere Daten? Feinskalierung nach Altersgruppen (z.B. unter 30, 30-50, > 50 Jahre)? Prozentualer Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren? Anzahl gesamt bzw. Anteil an den Pflegebedürftigen? Anzahl in der ambulanten Versorgung? Anzahl in der stationären Versorgung?

Zu Kapitel 4: (Vor-)Pflegerische Versorgung

4.1 Pflege durch Angehörige

2.  Im Bericht wird dargestellt, dass fast ein Viertel aller pflegenden Angehörigen älter als 70 Jahre ist (vgl. S. 19). Bei dieser Altersgruppe ist davon auszugehen, dass auch die pflegenden Angehörigen jederzeit selbst (zumindest kurzzeitig) auf Pflege angewiesen sein könnten. Gibt es im Landkreis Osnabrück Notfall-Pläne / Absprachen mit ambulanten Pflegediensten / Kurzzeitpflegeeinrichtungen, die eine Versorgung des Pflegebedürftigen in einem solchen Fall weiterhin sicherstellen?

3. Ebenfalls stellt der Bericht dar, dass pflegende Angehörige im Vergleich zur Gesamtbevölkerung einen deutlich verschlechterten subjektiven Gesundheitszustand haben (vgl. S. 19). Gibt es im Landkreis Osnabrück gesundheitsfördernde bzw. präventive Projekte, die sich insbesondere an diese Zielgruppe richten?

4.2.6 Auslastung und Nachfrage bei den ambulanten Pflegediensten

4. Der Bericht verweist auf fehlende Nachtkapazitäten im Bereich der ambulanten Pflege und die daraus resultierende verstärkte Nachfrage an Kurzzeitpflegeplätzen (vgl. S. 23). Im Landkreis gibt es aber eine stationäre Einrichtung, die eine Nachtpflege mit 8 Plätzen anbietet. Welche Gründe sprechen dagegen, dieses Angebot mit der ambulanten Pflege am Tag zu kombinieren? Welche Auslastung hat die genannte Nachtpflege-Einrichtung?

4.2.7 Erweiterungsabsichten und Herausforderungen (ambulante Pflege)

5. Die Einrichtungen der ambulanten Pflege sehen Handlungsbedarf in der Zusammenarbeit mit Ärzten (und Krankenkassen) (vgl. S. 23). Eine Verbesserung kann u.a. durch digitale Lösungen ermöglicht werden. Ein Projekt, dass bessere Vernetzung auf diesem Weg ermöglichen sollte, war das Projekt eMedCare (vgl. 9.4.4; S. 72), welches unter Beteiligung des Landkreises erfolgt und mit Fördermitteln des Landes ausgestattet war. Gab es nach Ablauf des Förderzeitraums 2020 eine Evaluation? Welche Erkenntnisse konnten aus dem Projekt gewonnen werden? Ist eine Fortsetzung des Projektes geplant?

4.3.1 Anzahl der Einrichtungen (stationär) / 4.3.2 Anzahl der Plätze

6. Im Zeitraum von 2011 bis 2013 wurden insgesamt 6 Einrichtungen mit insgesamt 329 zusätzlichen Plätzen eröffnet (vgl. S. 25, S. 27). In den nachfolgenden Jahren von 2013 – 2021 gibt es laut Bericht 3 Einrichtungen weniger, dennoch wurde die Anzahl der Plätze erweitert. Lässt sich daraus schließen, dass die Heime im Durchschnitt über deutlich mehr Plätze verfügen als in den Jahren zuvor? Gibt es eine Übersicht über die Anzahl der Plätze pro Heim?

4.6.1 Ambulant betreute Wohneinrichtungen

7. Innerhalb von zwei Jahren kam es bei den ambulanten Wohneinrichtungen zu einem Anstieg von 70,8%. Ein Teil dieses Anstiegs ist auf eine Umstellung von stationären Heimplätzen auf ambulante Wohngruppen zurückzuführen. Wie stellt sich dieses im Verhältnis (neuer Platz in ambulanter Wohngruppe zu Wegfall stationärer Heimplatz) dar?

4.7.1 Senioren – und Pflegestützpunkte

8. Wie viele Anfragen bearbeitet der SPN pro Monat? Zu welchen Themen (mit welcher Häufigkeit) erfolgt eine Beratung?

4.7.2 Qualifizierungsprogramm DUO – Seniorenbegleitung

9. Wie viele Seniorenbegleiter wurden bislang im Programm DUO qualifiziert? Eine Gemeinde erachtet es lt. Bericht als wünschenswert, wenn die DUO-Kurse wieder angeboten werden – lässt sich daraus schließen, dass es das Angebot aktuell nicht gibt?

Zu Kapitel 8: Perspektivische Entwicklung von Pflege-, Versorgungs- und Personalbedarf bis 2030

10. Laut kreiseigenem Personalmonitoring (vgl. S. 68) fehlen bis 2025 (!) 657 Pflegefachkräfte und weitere 554 gehen bis 2031 in die Altersrente. Wie verteilen sich die prognostisch benötigten Pflegefachkräfte auf die einzelnen Sektoren (ambulante Pflege, teil- und vollstationäre Pflege, Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen)?

Mit freundlichen Grüßen,

Johannes Koop und Johannes Eichholz
Mareen Guth, Petra Funke und Rainer Kavermann
Matthias Seestern-Pauly, MdB