Anfrage zum Spurwechsel im Landkreis Osnabrück

Sehr geehrte Frau Landrätin,

Menschen, über deren Asylanträge noch nicht entschieden wurde und die vor dem 29. März 2023 in Deutschland Asyl beantragt haben, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Spurwechsel beantragen und eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:

  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
  • Wie viele der derzeit im Landkreis Osnabrück gemeldeten Asylbewerber erfüllen diese Voraussetzungen?
  • Wie geht die Verwaltung vor, wenn festgestellt wurde, dass die Voraussetzungen erfüllt sind?

Wir bitten um Beantwortung bis zum nächsten zuständigen Ausschuss und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Gez.
Rainer Kavermann Gruppenvorsitzender
Matthias Seestern-Pauly Gruppenvorsitzender