Rede: Stellenzuwachsmoratorium

Im Juni 2024 haben wir einstimmig ein Stellenzuwachsmoratorium beschlossen – mit dem klaren Ziel, den stetig wachsenden Personalbedarf in unserer Verwaltung zu stoppen. Damit haben wir den richtigen Kurs eingeschlagen, denn das war und ist ein wichtiges und richtiges Signal und ein Ausdruck unserer gemeinsamen politischen Verantwortung.

Diesen grundlegenden Beschluss wollen wir mit dem heutigen Antrag nicht aufweichen. Ganz im Gegenteil: Wir wollen ihn schärfen, interpretationssicher machen und damit die Schlüsse aus der letzten Stellenplandebatte ziehen. Wir wollen Sicherheit für die Verwaltung und Klarheit für die politische Debatte schaffen.

Die Ausschusssitzung hat gezeigt: Selbst dieser Versuch der Konkretisierung birgt noch Unschärfen. Wir haben der CDU das Angebot gemacht, gemeinsam Formulierungen zu finden, hinter denen sich alle – Verwaltung und Politik – versammeln können. Dieses Angebot wurde leider ausgeschlagen.

Deshalb legen wir heute fünf zentrale und logische Konkretisierungen vor, die das Moratorium praxistauglich machen und gleichzeitig dessen Stopp-Funktion beibehalten:

  1. Stellen aufgrund neuer Gesetze bleiben ausgenommen. Wir schlagen aber eine realistische Umsetzungsfrist von bis zu drei Jahren vor, falls die Besetzung aufgrund fehlender gesetzlicher Ausgestaltung zunächst verschoben werden musste. Wir müssen handlungsfähig bleiben, wenn der Gesetzgeber uns dazu zwingt.
  2. Das Moratorium darf keine Behinderung darstellen, wenn rückblickend eine wesentliche Steigerung der Fallzahlen und des Bearbeitungsaufwands eingetreten ist. Wir reduzieren aber gleichzeitig den Interpretationsspielraum für das Wort „wesentlich“: Künftig müssen objektive Parameter – wie etwa die Fallbearbeitungszeiten – zusätzlich vorgelegt werden.
  3. Bei Stellenausweitungen aufgrund veränderter Verwaltungsvorschriften, die z.B. mit einer erhöhter Kontrolldichte oder höherem Bürokratieaufwand einhergeht, fordern wir, dass die Verwaltung nachvollziehbar darlegt, warum eine Kompensation – sei es durch technische Lösungen, interne Personalverschiebungen oder die Absenkung von Standards – nicht möglich ist.
  4. Stellen, die sich selbst refinanzieren und zudem einen Überschuss erwirtschaften, müssen vom Moratorium ausgenommen werden. Das ist ökonomisch logisch, denn diese Stellen generieren Einnahmen und entlasten den Haushalt.
  5. Stellen für politisch beschlossene Projekte sollen ausgenommen sein, müssen aber grundsätzlich mit einem kw-Vermerk versehen werden. Es kann nicht die Aufgabe der Verwaltung sein, politisch eingeforderte Leistungen durch Kompensation an anderer Stelle zu erdrosseln. Die Politik entscheidet – und trägt dafür die Verantwortung.

Lasst es mich klar sagen, auch wenn es teilweise anders interpretiert wird: Dieser Antrag stellt der Verwaltung keinen Freischein aus. Er entlässt uns als Politik auch nicht aus der Verantwortung. Er beruht auf den Erfahrungen des letzten Jahres und nimmt dort Anpassungen vor, wo es notwendig ist.

Wir bitten um Zustimmung.