Anfrage zur gesundheitlichen Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase

Sehr geehrte Frau Landrätin!

Nach §132g SGB V können zugelassene Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 43 des Elften Buches und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen den Versicherten in den Ein-richtungen eine gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anbieten. Dabei soll im Sinne des Advance-Care-Planning-Konzepts auf die individuellen Bedürfnisse des Versi-cherten in der letzten Lebensphase und während des Sterbeprozesses eingegangen werden, mög-liche Notfallsituationen besprochen und geeignete einzelne Maßnahmen der palliativ-medizinischen, palliativ-pflegerischen und psychosozialen Versorgung dargestellt werden. Für mögliche Notfallsituationen soll die erforderliche Übergabe des Versicherten an relevante Rettungsdienste und Krankenhäuser vorbereitet werden.

Dabei können die Einrichtungen das Beratungsangebot selbst oder in Kooperation mit anderen regionalen Beratungsstellen durchführen.

In diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung nachfolgender Fragen:

  • Ist dem Landkreis bekannt, ob (und wenn ja, wie viele) Einrichtungen im Landkreis Osn-abrück eine gesundheitliche Versorgungsplanung durchführen?
  • Wenn eine Versorgungsplanung durchgeführt wird: erfolgt diese durch die Einrichtungen selbst oder durch regionale Beratungsstellen?
  • Inwieweit fördert die Heimaufsichtsbehörde die Implementierung der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase?
  • Falls keine Versorgungsplanung in den Einrichtungen erfolgt: Welche möglichen Hemm-nisse bestehen aus Sicht des Landkreises?

Wir bitten um schriftliche Beantwortung vor der nächsten Sitzung des zuständigen Ausschusses und bedanken uns für die Bearbeitung!

Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Petra Funke, Mareen Guth, Rainer Kavermann
Michael Lührmann, Matthias Seestern-Pauly