Antrag: Aufstellung des Nahverkehrsplans

Sehr geehrte Frau Landrätin,

wir beantragen zur Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss für Planen und Bauen am 30.01.2024 unter TOP 11 sowie daran anschließend im folgenden Kreisausschuss und Kreistag was folgt:

Die Verwaltung wird beauftragt, bis spätestens zur Beschlussfassung durch den Kreistag im Dezember 2024 die Aufstellung des Nahverkehrsplans vorzubereiten.

Begründung:
Das NNVG gibt vor, dass die Aufgabenträger jeweils für fünf Jahre einen Nahverkehrsplan aufstellen (§ 6 Abs. 1).

§ 6 Abs. 1 NNVG besagt jedoch auch, dass der Nahverkehrsplan bei Bedarf auch vor Ablauf des 5-Jahres-Zeitraums anzupassen bzw. fortzuschreiben ist. Das heißt, dass der Aufgabenträger in seiner Entscheidung frei ist, auch kurzfristig nach Beschluss des Nahverkehrsplan weitergehende Verbesserungen zu beschließen.

Der bisherige 4. Nahverkehrsplan wurde vom Kreistag am 16.12.2019 beschlossen. Damit ist zu Ende 2024 ein neuer Nahverkehrsplan aufzustellen.

Die Aufstellung eines neuen Nahverkehrsplan ist außerdem auch deshalb dringend geboten, da sich durch das Deutschlandticket und veränderte Rahmenbedingungen in Bezug auf Kostenstrukturen und Personalverfügbarkeiten ggf. Anpassungsbedarf ergibt. Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass im Jahr 2025 die Konzessionen für zwei Teilverkehrsgemeinschaften neu zu vergeben sind.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Koop und Johannes Eichholz
Mareen Guth, Petra Funke und Rainer Kavermann
Matthias Seestern-Pauly, MdB