Antrag: Verbleib von Leichtverpackungen

Sehr geehrte Frau Landrätin,

Der Kreistag möge beschließen:

  1. Das Bundesumweltministerium wird aufgefordert, den Verbleib von Leichtverpackungen (LVP) aus dem Landkreis Osnabrück aufzuklären und dafür gegebenenfalls gesetzliche Vorgaben zu verändern.
  2. Es wird gefordert, Transparenz der Entsorgungswege von Leichtverpackungen seitens der dualen Systeme zu schaffen, sodass die kommunal verantwortlichen Entscheidungsträger auch in diesem Segment der Abfallwirtschaft den Verbleib der Abfallströme aus ihrem Gebiet lückenlos nachvollziehen können.

Begründung:
Im Dezember 2021 kam innerhalb einer Sitzung des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft die Frage auf, wo die Kunststoffabfälle der gelben Säcke und Tonnen des Landkreises Osnabrück verbleiben würden. Um diese Frage beantworten zu können, wandten sich Landrätin Kebschull und Eigenbetriebsleiter Niehaves an die Reclay GmbH aus Herbron, das zuständige duale System und anschließend ebenfalls an das Bundesumweltministerium. Sowohl vom zuständigen dualen System als auch vom Bundesumweltministerium wurden keine Aussagen über den Verbleib des Leichtverpackungen getätigt. Hier wurde seitens des Bundesumweltministeriums lediglich auf bestehende gesetzliche Vorschriften verwiesen. Die Möglichkeit zur Aufdeckung der Entsorgung von LVP seitens des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft sind ausgeschöpft.

Speziell die Entsorgung des überwiegend aus Kunststoff bestehenden LVP-Abfall ist im Hinblick auf die zunehmende Umweltverschmutzung und das Bekanntwerden dubioser ausländischer Entsorgungswege besonders kritisch. Daher ist es von allgemeinem und politischem Interesse, zu dieser Thematik Informationen und Klarheit über Entsorgungswege zu erhalten. Hier herrscht akuter Handlungsbedarf.

Weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Koop und Johannes Eichholz
Mareen Guth, Petra Funke und Rainer Kavermann
Matthias Seestern-Pauly, MdB