Antrag: Stellenzuwachs mit Augenmaß Februar 20, 2025März 1, 2025 Haushaltsantrag zum nächsten Ausschuss Personal und Organisation, zum Kreisausschuss und zum Kreistag Sehr geehrte Frau Landrätin, am 17.06.2024 hat der Kreistag einstimmig ein Stellenzuwachsmoratorium für den Stellenplan desLandkreises Osnabrück ab dem Haushalt 2025 beschlossen. Nach ausführlicher Bewertung undBeratung zu dem vom Landkreis eingebrachten Stellenplan, der trotz des Moratoriums einenerheblichen Zuwachs an Stellen vorgesehen hat, beantragen wir nachfolgende Änderungen: Ein Wegfall von Stellen aufgrund gesetzlicher Änderungen wird im Rahmen des Moratoriumsnicht als wegfallende Stelle zur Kompensation angerechnet, dieses betrifft auch einenmöglichen zukünftigen Wegfall von Stellen aufgrund gesetzlicher Änderungen. Somitwerden die Stellen Nummer 1,2 und 3 als Kompensation berücksichtigt, 4 bis 6 nicht. Stellen, welche die Kriterien des Moratoriums nicht erfüllen, werden nicht zusätzlicheingerichtet, sondern können erst nach entsprechender Kompensation umgewidmet undnachfolgend besetzt werden. Entsprechende Kompensationsvorschläge müssen dem Kreisausschuss zurBeschlussfassung vorgelegt werden. A. Die Regelungen nach 2. und 3. treffen auf nachfolgende Stellen zu: NrFDBezeichnungVZÄ102.4Sachbearbeitung EGH über 181,0122.1Investitionskosten Pflegeeinrichtungen0,5132.2Fachaufsicht Sozialhilfe/AsylbLG1,0185.4Güterverkehrsgesetz0,5197.2Umsetzung FFH-Management0,52111.2Sachbearbeitung Kreiskasse Vollstreckung1,0221.3Rechnungsstelle0,5231.6Ausbildung Koordination1,0241.6Ausbildung Betreuung0,5413.0Projektkoordination (bei Besetzung über den bisherigen kw-Zeitraum)1,0433.0UMA-Heranziehung (bei Besetzung über den bisherigen kw-Zeitraum)1,0 B. Nachfolgende Stellen sollen umgesetzt, aber mit kw-Vermerk versehen werden: NrFDBezeichnungVZÄKwKw-Grund117.1Trinkwassereinzugsgebieteverordnung0,501.06.2027Stelle besetzt und Prüfung gemeinsamer Aufgabenwahrnehmung mit anderen Landkreisen155.2Ausländerbehörde3,030.09.2027Die Stellen sollen ebenso wie die Stelle 16 der Umsetzung geltenden Rechts dienen: Entwicklung der Fallzahlen im Bereich der Einbürgerungsanträge, der Betrachtung der dann gültigen Rechtslage und der Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung165.2Ausländerbehörde2,030.09.2027–175.4Verkehrslenkung0,530.09.2026Auswirkungen der StVO-Novelle2010.2Dienstplanung Fleischuntersuchung1,030.09.2027Möglichkeit der digitalen Planung umgesetzt, Fortbestehen des Erfordernisses? C. Nachfolgende Stellen sollen in diesem Haushaltsjahr in jedem Fall nicht zusätzlich geschaffen werden bzw. wie geplant am Ende des kw-Vermerkes enden: NrFDBezeichnungVZÄ144.1Aufgaben allgemeine Schulverwaltung1,0313.0Jugendschutzkontrollen/ Konzept0,5 D. Bei nachfolgenden Stellen soll der kw-Vermerk verlängert werden: NrFDBezeichnungVZÄKw282.3Hauptsachbearbeitung Hilfe zur Pflege1,030.09.2026292.3Grundsatzsachbearbeitung Hilfen zur Pflege1,030.09.2027292.3Grundsatzsachbearbeitung Hilfen zur Pflege1,030.03.2026323.1Leistungsvereinbarungen (LEQ)0,530.09.2026333.3UVG-Heranziehung1,030.09.2027333.3UVG-Heranziehung1,030.03.2026 E. Nachfolgende Stellen sind gesondert zu betrachten: NrFDBezeichnungVZÄÄnderung367Koordination Moorschutz1,0Finanzierung durch Drittmittel mit entsprechendem kw-Vermerk, falls keine Drittmittel eingeworben werden können, erfolgt eine Widervorlage im Kreisausschuss456.1Bauaufsicht1,0Die Stelle soll rechnerisch im FD 6.1 gestrichen und als Stelle „Personalreserve“ mit beantragtem kw-Vermerk dem FD 1 zugeordnet werden474.2BAFÖG0,5Die Stelle soll rechnerisch im FD 4.2 gestrichen und als Stelle „Personalreserve“ mit beantragtem kw-Vermerk dem FD 1 zugeordnet werden302.4Eingliederungshilfe Soziale Arbeit9,5Siehe separaten Antrag F. Nachfolgende Stelle soll neu geschaffen werden: NrFDBezeichnungVZÄÄnderung2Vorbereitung Arbeitsmarktintegration/ Umsetzung § 5 AsylbLG beim LK OS sowie den Gemeinden1,030.09.2027: KW-Grund: Bewertung vor dem Hintergrund der dann gültigen Rechtslage Durch die Streichung bzw. Anpassung operativer Ziele wurden zusätzlich Personalressourcen im Umfang von 3,6 VZÄ freigestellt. Letztlich wird somit ein Stellenplan mit in Summe 3,4 zusätzlichen Stellen im Vergleich zum Jahr 2024 beschlossen. Eine Begründung erfolgt ggf. mündlich. Mit freundlichen GrüßenJohannes Koop und Johannes EichholzMareen Guth, Petra Funke und Rainer KavermannMatthias Seestern-Pauly, MdB