Sehr geehrte Frau Landrätin,
mit Beschluss vom 10.03.2025 hat der Kreistag insgesamt 12 von der Verwaltung beantragte Stellen unter Kompensationsvorbehalt gestellt. Dazu hat die Verwaltung entsprechende Vorschläge erarbeitet und der Politik vorlegt.
Darauf bezugnehmend beantragen wir:
- Die unter den Kompensationsvorbehalt gestellten 12 Stellen (EHH-41-2025) können besetzt
werden. - Zu diesem Zweck werden die o.g. Stellen, nach Abzug der in der nicht-öffentlichen Vorlage VO/2025/547 von der Verwaltung vorgeschlagenen Kompensationsstellen Nr. 1-4, 12,13, 15 und 17, in den am 29.09.2025 zur Beschlussfassung gestellten 1. Nachtragsstellenplan aufgenommen.
- Über die von der Verwaltung zur Kompensation vorgeschlagenen Stellen Nr. 5-11, 14 und 16 soll erst nach weiteren politischen Beratungen im Dezember 2025 abschließend ein Beschluss gefasst werden.
- Die Verwaltung wird aufgefordert, zur weiteren Beratung für die unter Punkt 3 aufgeführten Stellen weitergehende Informationen zusammenzustellen und der Politik in einem noch anzusetzenden Ausschuss für Personal und Organisation im November vorzulegen. Dabei sollen insbesondere die Mehrkosten für externe Vergaben und Mindereinnahmen durch den Wegfall von Angeboten konkretisiert werden. Wenn keine Kosten beziffert werden können, sollen Auswirkungen konkret dargestellt werden, z.B. durch belegbare Wirksamkeitsnachweise.
- Analog zur politisch geschaffenen Stelle Nr. 10 soll auch die im Rahmen des Haushalts 2025 auf politischen Wunsch geschaffene Stelle im FD2, hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und einer möglichen Verkürzung des kw-Vermerks, überprüft werden.
Begründung: Erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
Mareen Guth, Petra Funke und Rainer Kavermann
Matthias Seestern-Pauly
