Antrag zur Verstetigung der aktuellen Zuschussbeiträge zur Förderung der Jugendarbeit

Sehr geehrte Frau Landrätin,

wir beantragen die Verstetigung der aktuell geltenden Zuschussbeiträge zur Förderung der Jugendarbeit. Der zu leistende Zuschussbeitrag laut aktuell gültiger Richtlinie soll dauerhaft um einen Betrag von 2,00 € pro Teilnahmetag erhöht werden und sich somit für Wandern, Fahrten und Lager im In- und Ausland auf 5,00€, für Jugendgruppenleitungslehrgänge auf 9,00€ und für Jugendbildungsmaßnahmen auf 6,00€ belaufen.

Begründung: Aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 11.07.2022 befindet sich die Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit aktuell in der Anpassung und soll dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zu den Haushaltsberatungen als Vorschlag für das Jahr 2023 vorgelegt werden. Die Anpassungen können demnach frühestens zum Sommer 2023 umgesetzt werden. Um den Jugendverbänden und Jugendgemeinschaften eine Planungssicherheit – auch im Hinblick auf Veranstaltungen im Frühjahr – zu gewährleisten, sollen die festzusetzenden Beträge vorab verabschiedet werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Johannes Koop und Johannes Eichholz
Mareen Guth, Petra Funke und Rainer Kavermann
Matthias Seestern-Pauly, MdB