Was will die CDU mit diesem Antrag erreichen?
Ist das ein Antrag zur Verbesserung der VHS-Arbeit oder ist es ein Antrag zur Generierung von Schlagzeilen?
Punkt 1 fordert, dass die Verantwortung für die Räumlichkeiten ausschließlich bei den kreisangehörigen Kommunen liegen soll.
Dazu zitiere ich – leicht verkürzt – die VHS selbst: „Die Umsetzung wird für die Kommunen in infrastrukturell und finanziell schwierigen Zeiten zunehmend problematisch. [Sie] sind immer weniger in der Lage, eigene Räumlichkeiten verlässlich zur Verfügung zu stellen.“
Was hier gefordert wird, ist schon längst nicht mehr die ausschließliche gängige Praxis!
Lasst uns dazu doch einmal gemeinsam einen Blick in die Vergangenheit werfen:
- 2017 beschließt der Kreistag, 380.000 € in die Kapitalrücklage der VHS einzustellen, um die kreiseigene Teutoburger-Wald-Schule in Dissen als VHS-Standort zu nutzen.
- Der damalige Landrat sagte dazu: „Das Geld für den Umbau ist gut angelegt und wird dieses Gebäude in Zukunft zu einem unverzichtbaren Mittelpunkt der Erwachsenenbildung und der Integration machen.“
- Kurz darauf folgte die Umnutzung einer weiteren kreiseigenen Förderschule in Belm.
Fakt ist: Ohne diese beiden Standorte gäbe es heute über 150 VHS-Kurse weniger in unserem Landkreis! Die Praxis, auch Gebäude zu nutzen, die nicht von den Kommunen bereitgestellt werden, sichert bereits heute das Bildungsangebot im ländlichen Raum.
Soll diese noch vor Amtsantritt der Landrätin begonnene erfolgreiche Praxis jetzt rückwirkend infrage stellen?
Punkt 2 fordert Transparenz bei bestehenden Ausnahmen. Die wichtigsten Ausnahmen habe ich gerade genannt. Die aktuelle Ausnahme in Georgsmarienhütte ist die konsequente Fortführung der Entscheidungen von Dissen und Belm – nur diesmal über einen Investor.
Punkt 3 fordert, räumliche Anforderungen, Notwendigkeiten und Defizite darzustellen.
Auch hier hilft ein Blick in die Vorlage:
- Räumliche Anforderungen: Es gibt keine Kriterienkataloge und deren Einführung würde finanzschwächere Kommunen vermutlich komplett vom Angebot ausschließen.
- Defizite und Auswirkungen: Die Vorlage sagt klar: Die Angebotssicherung ist zunehmend beeinträchtigt und die VHS kann in zahlreichen Standorten nicht wirtschaftlich arbeiten. Welche Standorte das im Einzelnen sind, ist eigentlich egal – denn die Zuständigkeit des Landkreises liegt in der Fläche.
Ich frage Euch: Wollen wir mit einem bürokratischen Kriterienkatalog jetzt aktiv eine Ungleichbehandlung fördern? Sollen nur noch die Bürgerinnen und Bürger in den finanzstarken Kommunen ein vernünftiges Bildungsangebot erhalten? Wollen das die Bürgerinnen und Bürger? Wollen das die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister?
Dieser Antrag ignoriert die Realität in der Kommunen, er ignoriert eigene Beschlüsse, die heute die Grundlage des Standort-Entwicklungskonzeptes der VHS sind und er stellt Fragen, deren Antworten bereits in der Verwaltungsvorlage stehen.
Und die wichtigste Frage: Warum stellen wir diese Fragen nicht im Aufsichtsrat, wo sie hingehören? Liegt es vielleicht daran, dass man dort die Landrätin nicht öffentlichkeitswirksam zur Verantwortung ziehen kann? Kann man sie überhaupt verantwortlich machen für einen Prozess, den ein CDU-Landrat bereits 2017 begonnen und zugegebenermaßen erfolgreich umgesetzt hat?
Wir lehnen diesen Antrag in der vorliegenden Form ab. Wir beantragen die Verweisung an den zuständigen Aufsichtsrat. Dort gehört die strategische Steuerung hin. Vielen Dank.
