Rede zur Wahl des 1. Kreisrats

Ich mache es erneut kurz, wir sehen in diesem Antrag zwei Probleme:

Zunächst: Der mit diesem Antrag erzeugte Zeitdruck ist nach unserer Einschätzung nicht notwendig.

Wir sind überzeugt, dass wir auch bei einer Wahl im Juni 2026 – also mehrere Monate vor dem Ausscheiden von Bärbel Rosensträter – ausreichend Zeit gehabt hätten, die Nachfolge zu regeln.

Mit dieser Eile umgehen wir jetzt das Transparenzverfahren, das sich bei den letzten beiden Dezernentenstellen bewährt hat: Die Beratung und Beschlussfassung der Ausschreibung gehört in den Kreistag – nicht in den Kreisausschuss.

Das zweite Problem liegt in der unnötigen Vorwegnahme der Verwaltungsstruktur.

Der Antrag beinhaltet nach unserer Interpretation die Vorfestlegung, dass der Erste Kreisrat – also die Funktion des Allgemeinen Vertreters der Landrätin – zwingend gleichzeitig für Finanzen und Personal zuständig sein muss.

Dabei zeigen zahlreiche Beispiele in anderen Landkreisen, dass dieses auch anders kombiniert werden kann:

  • In Vechta ist der Erste Kreisrat für Jugend, Soziales und Gesundheit zuständig.
  • in Diepholz für Sicherheit, Ordnung, Kreisentwicklung und Umwelt
  • In Harburg für Bauen, Umwelt und Verkehr.
  • In Goslar für Bildung und Jugend.

–  ich könnte noch zahlreiche weitere Beispiele nennen.

Die Funktion des Ersten Kreisrates muss also nicht zwingend an Finanzen und Personal gekoppelt sein!

Diese flexible Option nehmen wir uns jetzt selbst. Wir hätten nämlich warten können, bis die letzte zu besetzende Dezernentenstelle in dieser Legislaturperiode ebenfalls gewählt ist – möglich wäre das im Juni 2026. Denn dann hätte der neue, vollständige Verwaltungsvorstand den Allgemeinen Vertreter aus seiner Mitte vorschlagen können. Diese Chance geben wir leichtfertig auf.

Aus diesen Gründen – dem unnötigen Zeitdruck und der unnötigen Strukturfestlegung – werden wir uns enthalten.