Moin zusammen, ich mache es tatsächlich sehr kurz:
Einige haben gefragt, warum unsere Gruppe den Livestream erneut auf die Tagesordnung gesetzt hat, da wir doch erst im März eine Verlängerung bis 2026 beschlossen haben. Diese Verwirrung war offenbar auch im Kreisausschuss spürbar, was die dortige Beschlussempfehlung erklärt.
Es geht heute nicht um eine inhaltliche Debatte, sondern um eine formelle Korrektur und Klarstellung.
Im Kreistag im März stand ein zweiteiliger Beschluss der Verwaltung zur Abstimmung.
Teil 1: „Der Status Quo des Livestreams soll bis zum 31.10.2026 verlängert werden.“ Diesen einstimmigen Beschluss haben wir gefasst.
Teil 2 – der auf Teil 1 aufbauende und konkretisierende Beschluss – wurde jedoch damals nicht zur Abstimmung gestellt.
Dieser fehlende zweite Teil sah die Konkretisierung vor, dass der Livestream auch für Sitzungen außerhalb des Kreishauses gelten soll, sofern die Technik dies zulässt.
Daher beantragen wir, den Beschluss vom März wie folgt zu ergänzen:
„Der Livestream soll auch dann fortgeführt werden, wenn die Kreistagssitzungen außerhalb des Kreishauses stattfinden, sofern die technischen Voraussetzungen dies zulassen.“
Wir bitten um Zustimmung.
