Stellen mit Kompensationsvorbehalt / Änderungsantrag zur nichtöffentlichen VorlageVO/2025/547

Sehr geehrte Frau Landrätin,

Mit Beschluss vom 10.03.2025 hat der Kreistag insgesamt 12 von der Verwaltung beantragte Stellen unter Kompensationsvorbehalt gestellt. Dazu hat die Verwaltung in der Vorlage VO/2025/547 entsprechende Vorschläge erarbeitet und der Politik vorlegt.

Darauf bezugnehmend beantragen wir

1. Die unter den Kompensationsvorbehalt gestellten 12 Stellen (EHH-41-2025) können besetzt
werden.

2. Zu diesem Zweck werden die o.g. Stellen nach Abzug der unter Punkt 3 aufgeführten
Kompensationsstellen in den am 29.09. 2025 zur Beschlussfassung gestellten 1.
Nachtragshaushaltsplan aufgenommen.

3. Die zur Kompensation vorgeschlagenen Stellen

Nr.
1Referat R1,0 VZÄ
2MINT-Koordination1,0 VZÄ
3Bildungskoordination0,5 VZÄ
4Sachbearbeitung SGB II1,0 VZÄ
12Klimaschutzaufgaben0,5 VZÄ
13Infektionsschutz1,0 VZÄ
15Planfeststellungsbehörde Straßenbau0,5 VZÄ
17Zentrale Vergabestelle0,5 VZÄ

sollen wie in der Vorlage aufgeführt zur Kompensation herangezogen werden.

4. Über die zur Kompensation vorgeschlagenen Stellen

Nr.
5Lauter-Stiftung0,5 VZÄ
6Bündnis für Familie0,5 VZÄ
7Kfz-Zulassung0,5 VZÄ
8Jägerprüfung0,5 VZÄ
9Ranger0,5 VZÄ
10Ehrenamtskoordination Naturschutz0,5 VZÄ
11Stiftung Naturschutz0,5 VZÄ
14Straßensanierung0,5 VZÄ
16Gärtnerarbeiten0,5 VZÄ

soll erst nach weiteren politischen Beratungen im Dezember 2025 abschließend ein Beschluss gefasst werden.

5. Die Verwaltung wird aufgefordert, zur weiteren Beratung für die unter Punkt 4 aufgeführten Stellen weitergehende Informationen zusammenzustellen und der Politik in einem noch anzusetzenden Ausschuss für Personal und Organisation im November vorzulegen. Dabei sollen insbesondere die Mehrkosten für externe Vergaben und Mindereinnahmen durch den Wegfall von Angeboten konkretisiert werden. Wenn keine Kosten beziffert werden können, sollen Auswirkungen konkret dargestellt werden, z.B. durch belegbare Wirksamkeitsnachweise.

6. Analog zur politisch geschaffenen Stelle Nr. 10 soll auch die auf politischen Wunsch geschaffene Stelle zur Vorbereitung der Arbeitsmarktintegration/Umsetzung § 5 AsylbLG hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und einer möglichen Verkürzung des kw-Vermerks überprüft werden.

Begründung: Erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen
Mareen Guth, Petra Funke und Rainer Kavermann
Matthias Seestern-Pauly