Verteilung von Schutzausrüstung

Sehr geehrte Frau Landrätin,

im Frühjahr 2020 begannen Stadt und Landkreis damit, zur Sicherung der Versorgung von Gesundheitseinrichtungen im Gebiet des Landkreises und der Stadt Osnabrück, sowie zur Deckung des notwendigen Eigenbedarfs einen großen Bestand an persönlicher Schutzausrüstung (PSA) anzuschaffen. Weiteres Material wurde zwischenzeitlich vom Bund zur Verfügung gestellt und hat den Bestand erhöht.

Nach Entspannung des Marktes und der Nachfrage, beschloss der Kreistag am 22.03.2021 die Aufteilung der Lagerbestände zwischen Stadt und Landkreis, die Vorhaltung einer Notfall-Reserve, die den rechnerischen Bedarf für den Rettungsdienst und die Altenheime für zwei Wochen deckt, sowie eine kostenfreie Verteilung der vom Bund bereitgestellten Materialien. An der Praxis des Weiterverkaufs der durch den Landkreis angeschaffte Materialien sollte zu diesem Zeitpunkt zunächst festgehalten werden. 

Der Kreistag möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Lagerbestände an persönlicher Schutzausrüstung, die die Menge der Notfallreserve und des darüber hinaus kalkulierten Eigenbedarfs überschreiten, sowie weitere über den Eigenbedarf hinaus vorhandene eingelagerte Materialien wie etwa Desinfektionsmittel, unentgeltlich über die Kommunen an bedürftige Einrichtungen und Personenkreise weiterzuleiten. Alternativ ist eine Direkt-Verteilung durch den Landkreis an karitative Einrichtungen und Heilmittelerbringer denkbar.

Begründung:

Die Versorgung mit Schutzmaterial hat sich im weiteren Verlauf der Pandemie deutlich entspannt. Ein Weiterverkauf kreiseigener Bestände stellt sich aufgrund der Marktbedingungen als schwierig dar und ist in jedem Fall mit wirtschaftlichen Verlusten verbunden.

Persönliche Schutzausrüstung und auch Desinfektionsmittel unterliegt einer Mindesthaltbarkeitsdauer, die in der Regel zwischen 2 und 3 Jahren liegt. Eine sichere Verwendung ist nach Ablauf der Mindesthaltbarkeitsdauer nicht gewährleistet.

Da die Bestände im Frühjahr 2020 angelegt wurden, ist damit zu rechnen, dass sie zeitnah verfallen können. Da keine weiteren Neuanschaffungen erfolgt sind, ist auch nicht von einem regelmäßigen Austausch nach den „First-in / First-Out“-Prinzip auszugehen.

Maren Guth
Matthias Seestern-Pauly