Anfrage: Beschäftigung Schwerbehinderter

Sehr geehrte Frau Landrätin!

Nach § 154 Absatz 1 des neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) müssen private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten fünf Prozent ihrer Stellen mit Menschen besetzen, die schwerbehindert sind (GdB ≥50). Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit erfüllen diese Pflicht knapp 60% der öffentlichen und 37,5% der privaten Arbeitgeber. Die Arbeitslosenquote ist bei Menschen mit einer Schwerbehinderung mit 10,8% deutlich höher als die Arbeitslosigkeit insgesamt. Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Bearbeitung der nachfolgenden Fragen:

  1. Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer Schwerbehinderung sind in der Verwaltung beschäftigt und wie hoch ist damit Schwerbehindertenquote in Prozent?
  2. Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer Schwerbehinderung sind in den kommunalen Eigenbetrieben beschäftigt und wie hoch ist damit Schwerbehindertenquote in Prozent?
  3. Gibt es Unterschiede hinsichtlich des Umfangs der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung zum Umfang der Beschäftigung (Stundenvolumen) im Durchschnitt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung und der Eigenbetriebe? Wenn ja, woraus begründen sich diese Unterschiede?
  4. Welche Maßnahmen wurden ggf. bisher seitens der Verwaltung ergriffen, um die Beschäftigungsquote der Menschen mit Schwerbehinderung zu erhöhen?

Wir bedanken uns für die Bearbeitung!

Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Gez. Rainer Kavermann
Gruppenvorsitzender

Matthias Seestern-Pauly
Gruppenvorsitzender Gruppenvorsitzender