Anfrage zum zukünftigen Nahverkehrsplan des Landkreises Osnabrück

Sehr geehrte Frau Landrätin,

der Kreistag des Landkreises Osnabrück hat auf seiner Sitzung am Montag, den 11.03.2024 einstimmig beschlossen, den Nahverkehrsplan für den Zeitraum 2025 – 2030 neu aufzustellen (VO/ 2024/047). Das Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) macht hierzu in § 6 die folgenden Vorgaben:

„(1) Die Aufgabenträger nach § 4 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 stellen für ihren jeweiligen Bereich, einschließlich der Bereiche, für die sie die Aufgabenträgerschaft nach § 4 Abs. 2 übertragen haben, jeweils für fünf Jahre einen Nahverkehrsplan auf. Im Nahverkehrsplan soll dargestellt werden,

  1. welches Bedienungsangebot im Planungsgebiet besteht und welche dafür wesentlichen Verkehrsanlagen vorhanden sind,
  2. welche Zielvorstellungen bei der weiteren Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs verfolgt werden,
  3. welche Maßnahmen unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Aufgabenträgers zur Verwirklichung der Zielvorstellungen nach Nummer 2 ergriffen werden sollen,
  4. welche Anteile der nach Nummer 3 geplanten Investitionen auf den Schienenpersonennahverkehr und auf den sonstigen Personennahverkehr entfallen,
  5. welcher Finanzbedarf sich für diese Investitionen einschließlich ihrer Folgekosten ergibt,
  6. welcher Finanzbedarf für Betriebskostendefizite sich aus dem vorhandenen Bedienungsangebot
  7. und aus der Verwirklichung der Maßnahmen nach Nummer 3 ergibt und
  8. wie der in den Nummern 5 und 6 dargestellte Finanzbedarf gedeckt werden soll.

Der Nahverkehrsplan ist bei Bedarf vor Ablauf des Fünfjahreszeitraumes anzupassen und fortzuschreiben.“
Weitere gesetzliche Vorgabe ist, dass „der Nahverkehrsplan unter Mitwirkung der vorhandenen Unternehmer aufzustellen“ ist und „benachbarte Aufgabenträger, kreisangehörige Gemeinden und Samtgemeinden, die Verbandsmitglieder, die Straßenbaulastträger, die Verbände, die die Interessen der Fahrgäste vertreten, sowie die Niedersächsische Landesnahverkehrsgesellschaft mbH“ an der Aufstellung zu beteiligen sind.

Wollen Beteiligte eine Stellungnahme abgeben, „so haben sie dies innerhalb von zwei
Monaten zu tun.“ Der Nahverkehrsplan (NVP) spielt eine zentrale Rolle für die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger in unserer Region und ist daher von großer Bedeutung für die Lebensqualität und die wirtschaftliche Entwicklung.

Um die bestmögliche Ausgestaltung des neuen Nahverkehrsplans zu gewährleisten, bitten wir die Verwaltung zunächst um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

  1. Welche Schlüsse hat die PlaNOS oder der Landkreis Osnabrück bereits aus nicht umgesetzten Maßnahmen des aktuell gültigen Nahverkehrsplans sowie den nachträglich erfolgten Anpassungen in Bezug auf die derzeitige Neuaufstellung des NVP gezogen?Wer wurde im Rahmen der aktuellen laufenden Vorbereitungsphase zur
  2. Entwurfserstellung bisher beteiligt? Wird die gesetzlich vorgesehene Beteiligung- und Stellungnahmefrist von zwei Monaten als unsachgemäß betrachtet?
  3. Im Jahr 2019 erfolgte die Erstellung des NVP über einen Zeitraum von 10 Monaten von Einbringen des Entwurfs am 07.02.2019 bis zur finalen Beschlussfassung am 16.12.2019. In der aktuellen Zeitschiene ist für die Neuerstellung mehr als doppelt so viel Zeit eingeplant. Wie erklärt die PlaNOS sowie der Aufgabenträger diese Differenz? Wie kann eine Verkürzung der Zeitschiene erfolgen, die dem Kreistagsbeschluss entspricht?
  4. Welche Inhalte des aktuell gültigen NVP können nach Ansicht der Verwaltung unter welchen Voraussetzungen fortgeschrieben werden?
  5. Derzeit erarbeitet die Stadt Osnabrück einen neuen angepassten Netz- und Linienplan mit einem Planungshorizont von 10 Jahren. Trifft es zu, dass dieser Prozess erst 2025 abgeschlossen sein wird, und somit bis Dezember 2024 kein gemeinsamer Nahverkehrsplan von Stadt und Landkreis Osnabrück aufgestellt werden kann? Der Nahverkehrsplan ist daher bis Ende 2024 für den Landkreis Osnabrück allein aufzustellen. Kann dieser anschließend nach Abschluss der Planungen der in Zusammenarbeit mit der Stadt Osnabrück angepasst und fortgeschrieben werden?

    Wir bitten darum, uns die Antworten möglichst bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses Planen und Bauen am 08.05.2024 zukommen zu lassen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Johannes Koop und Johannes Eichholz
    Mareen Guth, Petra Funke und Rainer Kavermann
    Matthias Seestern-Pauly, MdB