Anfrage: Schlachtkontrollen

Sehr geehrte Frau Landrätin,

vor einiger Zeit wurde zwischen den hauptamtlichen (am Landkreis angestellten bzw. verbeamteten) und den nebenberuflichen TierärztInnen und FachassistentInnen ein Dialogprozess angestoßen, der auch in einem umfangreichen Bericht dokumentiert ist.

In diesem Bericht wurden verschiedene Ziele formuliert, zu denen wir Fragen haben:

  1. Welche Vorschläge wurden erarbeitet?
  2. Was wurde inzwischen umgesetzt? Falls bislang keine Ergebnisse vorliegen sollten, bitten wir um Angabe der Gründe dafür.
  3. Welche Arbeitsgruppen haben sich inzwischen gegründet?
  4. Welche Ergebnisse liegen aus den Arbeitsgruppen vor?
  5. In welcher Form wird der Dialogprozess derzeit weitergeführt?
  6. Falls dies nicht der Fall sein sollte: wann ist mit Wiederaufnahme der Gespräche zu rechnen?
  7. Wie steht der Landkreis zu der Forderung der nebenberuflich Beschäftigten, anstatt nach dem Tarifvertrag Fleisch entsprechend dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst entlohnt zu werden?
  8. Die Gebühren für Schlachttieruntersuchungen sind in der Niedersächsischen Gebührenordnung geregelt, lassen jedoch größere Ermessensspielräume zu: Wie hoch sind die Gebühren bei den Schlachtkontrollen des Landkreises Osnabrück?
  9. Welche Ermessensspielräume für die Gebührenerhebung legt die Verwaltung des Landkreises Osnabrück zugrunde? Wie ist die Begründung dafür? Welchen Spielraum gibt es für die Kleinbetriebe?

Ich bedanke mich für die Bearbeitung!

Rainer Kavermann
Matthias Seestern-Pauly