Anfrage zu Integrationskursen im Landkreis Osnabrück

Sehr geehrte Frau Landrätin,

Erwachsene und nicht mehr schulpflichtige Jugendliche, die dauerhaft in Deutschland leben wollen und über unzureichende Deutschkenntnisse verfügen, haben nicht nur einen Anspruch auf Integrationskurse, wenn sie sich nicht in einer Ausbildung oder anderen Qualifizierungsmaßnahmen befinden, sondern können auch durch die Ausländerbehörde, die Träger der Grundsicherung und die Träger der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet werden.

Darüber hinaus eröffnet das Chancen-Aufenthaltsrecht seit diesem Jahr langjährig Geduldeten die Chance, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen und bietet Asylbewerberinnen und Asylbewerbern unabhängig von Herkunftsland und Bleibeperspektive die Möglichkeit, an einem Integrationskurs teilzunehmen und sich perspektivisch auch in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren.

Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung nachfolgender Fragen:

  1. Wo und durch wen werden allgemeine Integrationskurse angeboten? Gibt es Regionen im Landkreis mit einer Unterversorgung hinsichtlich von Angebot und / oder Erreichbarkeit?
  2. Wie hoch ist die Anzahl der Jugendintegrationskurse? Ist das Angebot nach Einschätzung der Verwaltung ausreichend oder gibt es zusätzliche Bedarfe? Wenn es zusätzliche Bedarfe gibt – welche Hemmnisse verhindern eine Angebotserweiterung?
  3. Wie hoch ist die Anzahl der Integrationskurse mit Kinderbetreuung? Ist das Angebot nach Einschätzung der Verwaltung ausreichend oder gibt es zusätzliche Bedarfe? Wenn es zusätzliche Bedarfe gibt – welche Hemmnisse verhindern eine Angebotserweiterung?

Wir bedanken uns für die Bearbeitung!

Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Johannes Koop und Johannes Eichholz
Mareen Guth, Petra Funke und Rainer Kavermann
Matthias Seestern-Pauly, MdB