Antrag: Comeniusschule Georgsmarienhütte

Antrag: Einrichtung des Förderschwerpunktes „Emotionale und soziale Entwicklung“(ES) an der Comeniusschule Georgsmarienhütte zum 01.08.2023 und Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen

Wir stellen folgenden Antrag zur Beratung im Bildungsausschuss am 15. Februar 2023
zu TOP 6 sowie im weiteren Sitzungsverlauf:

Die CDU-Fraktion und die Gruppe Grüne/FDP/CDW beantragen die Einrichtung des Förderschwerpunktes „Emotionale und soziale Entwicklung“ (ES) an der Comeniusschule Georgsmarienhütte zum 1.8.2023. Hierzu möge die Kreisverwaltung die erforderlichen Schritte einleiten. Die Verwaltung wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass erforderliche pädagogische Fachkräfte für den Einsatz im Unterricht durch das Land Niedersachsen zur Verfügung gestellt werden. Sollte das Land Niedersachsen die aus schulischer Sicht zwingend erforderlichen pädagogischen Fachkräfte nicht einstellen, so stellt der Landkreis Osnabrück die Finanzen für die im Unterricht erforderlichen pädagogischen Fachkräfte (im Umfang von 30 Wochenstunden je Klasse) zur Verfügung, bis das Land die Finanzierung übernimmt. Der Landkreis bedient sich dazu möglichst eines freien Trägers.

Das Schulgebäude wird für die neue Schulform ggf. bedarfsgerecht saniert und falls erforderlich erweitert. In Kooperation mit der Comeniusschule und den Fachdiensten Jugend und Schulen soll ein pädagogisches Konzept erstellt werden.

Zur Gleichbehandlung aller Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt ES im Landkreis soll die Kreisverwaltung darauf hinwirken, dass das Land Niedersachsen in allen Klassen der Förderschulen ES in Trägerschaft des Landkreises die erforderlichen pädagogischen Fachkräfte zur Verfügung stellt, also auch in Bramsche und Quakenbrück.

Die Verwaltung wird gebeten, möglichst rechtzeitig vor der Kreistagssitzung am 20.3.2023 die Kosten der o. g. Maßnahmen zu beziffern.

Begründung:
Der Förderschwerpunkt Lernen läuft an der Comeniusschule ab dem Schuljahr 2023/2024 aus. Der bestehende Standort soll dazu genutzt werden, dort einen Förderschwerpunkt ES einzurichten. Damit soll Schülerinnen und Schülern/Eltern aus dem südlichen Landkreis mit dem Förderschwerpunkt ES eine Wahlfreiheit zwischen der Beschulung in der Inklusion oder einer Förderschule ermöglicht werden. Beim
Besuch der Comeniusschule könnte den Schülerinnen und Schülern aus dem Südkreis ein kürzerer Schulweg ermöglicht werden. Durch die Einrichtung des Förderschwerpunkts ES an der Comeniusschule würde flächendeckend im gesamten Landkreis der Besuch einer entsprechenden Förderschule ermöglicht und ein wertvoller Beitrag für eine ausgewogene Schullandschaft geleistet.

Die Förderschule soll baulich und pädagogisch die erforderlichen Standards erfüllen. Eine personelle Doppelbesetzung während der Unterrichtszeit wird als unabdingbare Voraussetzung für eine gelingende Beschulung gesehen. Ebenso ist eine enge Kooperation der Schule mit der Jugendhilfe im pädagogischen Konzept vorzusehen, so dass den besonderen Herausforderungen der Schülerschaft begegnet werden
kann.

Die weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Koop und Johannes Eichholz
Mareen Guth, Petra Funke und Rainer Kavermann
Matthias Seestern-Pauly, MdB