Haushaltsantrag zum Ausschuss für Digitalisierung und Transformation am 28.01.2026, zum Ausschuss für Personal und Organisation am 18.02.2026, zum Finanzausschuss am 25.02.2026, zum Kreisausschuss und zum Kreistag am 09.03.2026
Sehr geehrte Frau Landrätin,
wir beantragen die Aufnahme eines weiteren operativen Zieles für das Haushaltsjahr 2026 unter dem Strategischen Ziel „Moderne Verwaltung“.
Das Ziel soll nachfolgende Maßnahmen beinhalten:
- Die Verwaltung entwickelt eine barrierearme, digitale Beschwerde-Meldestelle für
Bürgerinnen und Bürger. - Ein Workflow, der eine Weiterleitung der Meldungen auch bei Zuständigkeit
Externer, wie etwa Kommunen, ermöglicht, ist dabei mitzudenken. - Die eingehenden Beschwerden werden systematisch aufgearbeitet.
- Die Politik wird einmal jährlich über die Beschwerden und die abgeleiteten
Maßnahmen unterrichtet, dazu werden die eingegangenen Meldungen in
anonymisierter und quantifizierter Form aufbereitet und nach Fachdienst und Inhalt
gegliedert.
Begründung:
Ein modernes Beschwerdemanagement ist weit mehr als nur eine Anlaufstelle für Unzufriedenheit; es ist ein zentrales Instrument der Qualitätsentwicklung und ein Spiegelbild der Bürgerorientierung einer modernen Verwaltung.
Die derzeitigen Strukturen unter dem Begriff „Eingabemanagement“ sind nicht mehr zeitgemäß und stellen für die Bürgerinnen und Bürger eine Barriere dar, zudem ist der digitale Prozess hürdenreich gestaltet. Aktuell müssen Nutzerinnen und Nutzer zwingend ihre vollständigen Personaldaten angeben, bevor das eigentliche Beschwerdeformular überhaupt sichtbar wird. Dieser „Datenschutz-Wall“ schreckt ab und widerspricht dem
Gedanken einer niedrigschwelligen Kommunikation.
Ein funktionierendes Beschwerdemanagement ermöglicht es nicht nur, Probleme zu identifizieren und Prozesse zu optimieren („Kontinuierlicher Verbesserungsprozess“), sondern gibt auch den Bürgerinnen und Bürgern das Gefühl, gehört zu werden.
Für den Kreistag und seine Ausschüsse bietet die beantragte anonymisierte und quantifizierte Aufbereitung (gegliedert nach Fachdiensten) eine objektive Entscheidungsgrundlage. So können politische Schwerpunkte dort gesetzt werden, wo die Bürgerinnen und Bürger den größten Handlungsbedarf sehen.
Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
Mareen Guth, Petra Funke und Rainer Kavermann
Matthias Seestern-Pauly
