Antrag: Radverkehrskonzept und Koordinierungsstelle Radwege

Antrag zur nächsten Sitzung des Fachausschusses Planen und Bauen

Sehr geehrte Frau Landrätin!

Wir beantragen hiermit die Erstellung eines Radverkehrskonzeptes für den Landkreis Osnabrück, welches sowohl bestehende als auch potenzielle Rad-Hauptverkehrsrouten zwischen den Städten und Gemeinden im Landkreis darstellt, sinnvolle Verknüpfungen und bestehende Lücken aufzeigt und damit für die verschiedenen Baulastträger eine Grundlage für weitere Maßnahmen wie den Ausbau oder die Ertüchtigung von Strecken schafft. Das Konzept soll bis Herbst 2025 final erstellt und der Kreispolitik vorgestellt werden. Über den aktuellen Fortschritt soll regelmäßig im Ausschuss Planen und Bauen berichtet werden.

Zudem beantragen wir die Benennung einer Koordinierungsstelle Radwege aus den vorhandenen personellen Ressourcen des Mobilitätsteams. Die Koordinierungsstelle soll als Ansprechpartner sowohl intern als auch für Beteiligte von außen fungieren.

Das Radverkehrskonzept soll nachfolgende Zielsetzungen erfüllen:

  • Durch die gemeinsame Planung der Baulastträger sollen die personellen und finanziellen Ressourcen so eingesetzt werden, dass ein Alltagsradwegenetz mit einem Höchstmaß an Wirkung und Funktion entstehen kann.
  • Fördermittel, die ein solches Konzept zur Beantragung vorsehen (z.B. das Sonderprogramm „Stadt und Land“ des BMDV) sind umfassend auszuschöpfen.

Dazu soll das Konzept folgendes beinhalten:

  • Konkrete Streckenführungen
  • Quelle-Ziel-Analysen des Radverkehrs
  • Fokussierung auf funktionale Verbesserung von Alltagswegen zwischen Wohn – und Arbeitsstätten sowie Bildungseinrichtungen
  • Definierte und abgestimmte Standards für geplante Neu – und Ausbaumaßnahmen
  • Radverkehrliche Nutzungsmöglichkeiten vorhandener Infrastrukturen im Sinne eines funktionalen Lückenschlusses
  • Maßnahmensteckbriefe inkl. Zuordnung von Zuständigkeiten und Kostenschätzung
  • Priorisierung und zeitliche Abfolge der Maßnahmen
  • Herunterbrechen von Zielsetzungen des „Nationalen Radverkehrsplanes 3.0“ aus 2021 (Aktive Radverkehrsförderung)

Bestehende Konzepte anderer Landkreise, z.B. des Landkreises Göttingen, sollen hinsichtlich Betrachtungstiefe und Umfang als Maßstab herangezogen werden.
Der Radwegeausbau an Kreisstraßen soll mit Blick auf die Prioritätenliste des Landkreises unabhängig von der Erstellung des Radverkehrskonzeptes weiterhin wie geplant erfolgen und nicht als grundsätzlich konkurrierend angesehen werden.

Begründung:
Um im Landkreis Osnabrück mehr Bürgerinnen und Bürger für das Fahrrad als Mobilitätsform zu begeistern, bedarf es eines übergeordneten Radwegenetzes.

Das Radwegenetz soll Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen aber auch bereits jetzt hochfrequent genutzte land- und forstwirtschaftliche Wege berücksichtigen und Radschnell- und Radhauptverbindungen aufzeigen. Die Gesamtübersicht soll es den beteiligten Akteuren aller Ebenen ermöglichen, eine zusammenhängende Infrastruktur zu schaffen, Kooperationen zu fördern und Fehlinvestitionen und „Flickenteppiche“ ohne adäquate Fortführung zu vermeiden.

Ziel ist es, schnelle, sichere und durchgängige Verbindungen zu schaffen, die es Radfahrerinnen und Radfahrern ermöglichen, unkompliziert und ggf. unter Mitnutzung des ÖPNV ihre Wunschziele innerhalb des Landkreises, der Stadt Osnabrück und darüber hinaus zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen,
Johannes Koop und Johannes Eichholz
Mareen Guth, Petra Funke und Rainer Kavermann
Matthias Seestern-Pauly, MdB