Antrag zum Ausbau von Photovoltaik-Anlagen aus Landkreisliegenschaften

Sehr geehrte Frau Landrätin,

Eine verstärkte Nutzung von erneuerbaren Energien ist als ein wichtiger Beitrag zur Klimaneutralität anzustreben. Die erneuerbaren Energien stellen auch langfristig die Energieversorgung und eine Kostenbegrenzung sicher, gerade auch in Anbetracht stark ansteigender Preise bei den fossilen Energieträgern. Der Kreistag stellt fest, dass der Landkreis Osnabrück über eine Vielzahl von Liegenschaften im Eigentum des Landkreises verfügt, die u.a. im Bereich von Dächern, Fassaden und Parkplätzen zur Nutzung von Energieerzeugung geeignet sind.

Aufgrund dessen beauftragt der Kreistag die Verwaltung, in einem ersten Schritt die Dächer aller Liegenschaften des Landkreises Osnabrück auf ihre Eignung zur Nutzung von Energieerzeugung durch Photovoltaik-Anlagen zu überprüfen. Aufgrund der begrenzten Ressourcen innerhalb der Verwaltung (Gebäudemanagement) als auch bei den Anbietern (Verfügbarkeit von Material und Arbeitskraft) soll eine Prioritätenliste erstellt werden. Es müssen vorrangig Anlagen in Betrieb gehen, die anhand folgender Kriterien bewertet werden:

  • Notwendige Investitionen
  • Betriebskosten (Wartung und Versicherung)
  • Anteil der Eigenbedarfsdeckung
  • Einbindung in bereits geplante Baumaßnahmen
  • Besondere Ein- und Ausschlusskriterien (besondere Lage, Genehmigungsverfahren)

Die realisierungsfähigen Projekte können – in Abstimmung mit der Politik – sowohl vom Landkreis als auch von der ENERGOS umgesetzt werden.
Begründung: Die Planung und Umsetzung der Errichtung von Photovoltaikanlagen auf den Liegenschaften des Landkreises Osnabrück soll vorangetrieben werden. Dabei sollen aber auch Effizienz und Wirtschaftlichkeit der geplanten und zu planenden Maßnahmen berücksichtigt und durch Priorisierung eine Transparenz in der Umsetzung geschaffen werden. Die geplante Änderung des Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) wird auch die Anlagen, die bislang vielfach nicht wirtschaftlich zu betreiben waren, attraktiver machen und neben der Eigenbedarfsdeckung auch Einspeisung in das öffentliche Netz ggf. ermöglichen.


Mit freundlichen Grüßen,
Johannes Koop und Johannes Eichholz
Mareen Guth, Petra Funke und Rainer Kavermann
Matthias Seestern-Pauly, MdB