Betreff: „Anschubfinanzierung On-Demand-Verkehre“
Sehr geehrte Frau Landrätin,
ein Ziel des Landkreises Osnabrück ist es, eine bedarfsgerechte und zukunftsorientierte Mobilität zu gestalten.
Vor diesem Hintergrund stellen wir nachfolgenden Antrag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob NNVG-Mittel nach §7b für eine Anschubfinanzierung zur Implementierung von On-Demand-Verkehren in den Kommunen des Landkreises verwendet werden können.
Wenn eine solche Verwendung möglich ist, wird der Landkreis aufgefordert:
2. Kurzfristig ein Konzept zu erarbeiten, wie eine Anschubfinanzierung für die Schaffung von On-Demand-Verkehren in den Kommunen mit §7b-Mitteln erfolgen kann. Dabei sollen insbesondere der regionale Bedarf an On-Demand-Verkehren sowie mögliche spätere Einsparungen durch die Abschaltung von Buslinien, aber auch die Finanzkraft der Kommunen, berücksichtigt werden.
3. Für bereits bestehende On-Demand-Verkehre ebenfalls eine einmalige Anschubfinanzierung aus §7b-Mitteln im Übernahmejahr zu ermöglichen. Diese soll maximal 20% des durch die Kommunen im Übernahmejahr aufzuwendenden Gesamtvolumens für den On-Demand-Verkehr, höchstens aber 200.000€ pro Kommune betragen.
Begründung: Erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
Mareen Guth, Petra Funke und Rainer Kavermann
Matthias Seestern-Pauly