Antrag: Einführung einer Bezahlkarte für Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Antrag zur nächsten Sitzung des Fachausschusses für Feuerschutz, Integration und Ordnung am 28.05.2024, des nächsten KA am 10.06.2024 und des nächsten Kreistages am 17.06.2024

Sehr geehrte Frau Landrätin,

hiermit beauftragen wir Sie, alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Einführung einer Bezahlkarte für Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vorzubereiten, mit der die Barauszahlung beschränkt wird.

Begründung:
Bund und Länder haben sich am 6. November 2023 auf die Einführung einer Bezahlkarte für Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und weitere Maßnahmen geeinigt. Zum 31. Januar hat sich eine von der Ministerpräsidentenkonferenz eingesetzte Arbeitsgruppe mit Zustimmung von 14 der 16 Länder, einschließlich Niedersachsen, auf Standards der Bezahlkarte verständigt.

Geeinigt hat man sich unter anderem darauf, dass

  • es sich um eine guthabenbasierte Karte mit Debit-Funktion (ohne Kontobindung) handeln soll, die das Auszahlen von Bargeld ersetzt.
  • Leistungsberechtigte perspektivisch einen Teil der Leistungen als Guthaben auf einer Karte anstelle einer Barauszahlung erhalten sollen.
  • über die Höhe des Barbetrags sowie über weitere Zusatzfunktionen jedes Land selbst entscheidet.
  • die technischen Möglichkeiten der Bezahlkarte in allen Ländern einheitlich sein sollen.
  • ein Einsatz im Ausland, Karte-zu-Karte-Überweisungen und sonstige Überweisungen im In- und Ausland nicht möglich sein sollen.
  • eine Einsicht in den Guthabenstand durch den Leistungsberechtigten ermöglicht werden soll.
  • die Bezahlkarte soll grundsätzlich bundesweit in allen Branchen einsetzbar sein. Die Nutzung kann aber von den einzelnen Ländern regional eingeschränkt, Branchen können ausgeschlossen werden.
  • eine Vergabe bis Sommer 2024 angestrebt wird.
  • der Bund alle notwendigen bundesrechtlichen Änderungen schnellstmöglich auf den Weg bringen wird.

Die Auftragsvergabe für die Bezahlkarte soll im Sommer 2024 erfolgen.

Die Zukunftskooperation im Kreistag Osnabrück spricht sich für die schnellstmögliche Einführung der Bezahlkarte aus. Mit ihrer Einführung wird der Verwaltungsaufwand bei den Kommunen gesenkt und die Möglichkeit unterbunden, Geld aus staatlicher Unterstützung in die Herkunftsländer zu überweisen.

Innerhalb der Kreisverwaltung sowie zwischen dem Landkreis und den kreisangehörigen Kommunen sind erhebliche organisatorische Vorarbeiten und Abstimmungen notwendig, um diese Systemumstellung unverzüglich und fehlerfrei sicherzustellen, nachdem einheitliche bundesweite Standards festgelegt wurden. Dies kann durch die frühzeitige Erarbeitung, Abstimmung und Einbringung eines Lastenheftes gewährleistet werden.

Eine weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Koop und Johannes Eichholz
Mareen Guth, Petra Funke und Rainer Kavermann
Matthias Seestern-Pauly, MdB