Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Landrätin, liebe Anna, Kreistagskolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen, Zuhörer und Pressevertreter,
Als wir im März über die Zukunft des „Lütti“ und die Fortführung der Linien- und On-Demand-Verkehre berieten, schloss sich unsere Fraktion aus haushaltspolitischen Gründen dem Antrag der CDU an. Es wäre für uns aber ebenso denkbar gewesen, diese Debatte, wie damals von der SPD gewünscht, erst heute zu führen, dann wäre uns auch der neue Sachstand bekannt gewesen.
[Die Vorwürfe der CDU – Eine Klarstellung]
Die CDU hat heute erneut versucht, mit juristischen Winkelzügen die heutige Debatte gar nicht erst aufkommen zu lassen, indem sie unseren Antrag von der Tagesordnung nehmen lassen wollte. Sie wirft uns vor, mit unserem heutigen Gruppenantrag zur Anschubfinanzierung gegen unseren im März gemeinsam gestellten Antrag zu agieren.
Der Antrag vom März bezog sich aber ausschließlich auf die Fortführung des „Lütti“-Projekts in den bereits teilnehmenden Kommunen. Unser heutiger Antrag ist jedoch ganz bewusst von dem Projekt Moin+ abgekoppelt. Er sieht eine Anschubfinanzierung für alle Kommunen vor, die einen On-Demand-Verkehr bei sich vor Ort installieren möchten. Er hat also nichts mit dem von uns damals unter Druck mitgetragenen Antrag vom März zu tun. Die NOZ hat das bereits erkannt und spricht im heutigen Artikel von „neuen On-Demand-Angeboten“.
Damit ist auch der Vorwurf entkräftet, dass hier nur einzelne Kommunen bevorzugt werden und keine Gleichbehandlung besteht. In der Presse wurde Andreas Quebbemann mit der Aussage zitiert, dass „nur Bramsche und Melle im Jahr 2026 von der Anschubfinanzierung profitieren“. Das ist insofern richtig, als diese beiden Kommunen aufgrund ihrer bestehenden Infrastruktur und der bereits fortgeschrittenen Beratungen in ihren Räten schnell in den On-Demand-Verkehr einsteigen können. Das ist aber eine stark verkürzte Halbwahrheit, denn diese Formulierung verschweigt, dass sich unser Antrag auch auf nachfolgende Jahre bezieht. Dies eröffnet selbstverständlich auch anderen Kommunen die Chance, sich ausführlich mit dem Thema zu befassen und selbst einen Antrag zu stellen – gerne auch im Verbund mit anderen Kommunen. Aus diesem Grund sieht unser Antrag auch kein „Enddatum“ vor.
Es stimmt, dass Melle und Bramsche erklärt haben, den On-Demand-Verkehr größtenteils mit eigenen Mitteln fortführen zu wollen. Sie werden daher voraussichtlich die ersten sein, die eine Anschubfinanzierung beantragen. Wir sind aber zuversichtlich, dass sie nicht die letzten bleiben werden! Wir glauben fest daran, dass es an der Zeit ist, dass sich die Kommunen jetzt auf lokaler Ebene mit diesem wichtigen Thema befassen – und nicht, wie von der CDU gefordert, auf ein „Gesamtkonzept“ warten.
[Über Gleichbehandlung und sinnvolle Mittelverwendung]
Apropos Gleichbehandlung: Die in unserem Antrag benannten §7b-Mittel sind zweckgebundene Landesmittel, die der Verbesserung des ÖPNV-Angebotes dienen. Bislang wurde aus diesem Topf unter anderem ein Mobilitätsangebot zur Anbindung des Niedersachsenparks in Neuenkirchen-Vörden, eine Schnellbuslinie zwischen Fürstenau und Bersenbrück oder ein Schiene-Vorlaufverkehr von Alfhausen nach Bramsche finanziert. Ist die Gleichbehandlung oder Ungleichbehandlung? Das ist doch eindeutig Ungleichbehandlung, oder? Und das ist auch völlig in Ordnung so! Denn der Landkreis als Aufgabenträger ist angehalten, die Mittel dort einzusetzen, wo sie sinnvoll sind – und nicht nach dem Gießkannenprinzip gleichmäßig zu verteilen, ohne dadurch echte und zukunftsfähige Verbesserungen zu erzielen.
Diejenige, die die Mobilität in unseren Landkreis in die Zukunft führen möchten, dürfen daher gerne unseren Antrag unterstützen!
